HDR ist nicht gleich HDR ist nicht gleich HDR


28.12.2016
Ekki Schmitt & Andreas Dittrich

HDR ist nicht gleich HDR ist nicht gleich HDR



Was sie jetzt für den vollen UHD Genuss wissen sollten

Das 4K / UHD Zeitalter kommt endlich ins Rollen und die Industrie belässt es nicht nur bei der vierfachen Auflösung von sage und schreibe 8 Megapixeln, sondern fügt (je nach Quelle) auch noch einen erhöhten Kontrastumfang und naturgetreuere Farben hinzu. Diese Verbesserungen werden unter den Labels „High Dynamic Range („HDR“) bzw. „UHD Premium“ beworben.

 

 

Also einfach einen 4K / HDR-tauglichen Beamer kaufen, entsprechende Zuspieler dazu und schon hat man überall das volle UHD-Vergnügen? Leider nicht ganz, denn wie immer steckt der Teufel im Detail und HDR ist leider nicht gleich HDR.

 

 

In diesem Special zeigen wir Ihnen, auf welche Feinheiten Sie je nach Quelle achten müssen:

 

1. UHD Sport Übertragungen: HLG statt HDR

Auch im TV geht es jetzt endlich los: Sky bietet den ersten UHD-Receiver an und überträgt die ersten Fußball-Spiele hochauflösend. Unsere ersten Sichtteste haben dabei ergeben: Gerade bei Fußball bietet 4K ein vollkommen neues Seherlebnis: Die Spieler, das Publikum und feine Stadion Details, alles ist so scharf und klar wie in Echt! Sky bietet dabei auch eine sehr gute Qualität mit ausreichender Bandbreite.

 

 

Bei der hohen Auflösung will man es aber nicht belassen, sondern auch Sport mit einem höheren Kontrastumfang / HDR aufgewertet werden. Ziel ist es, die erhöhte Helligkeit von HDR-tauglichen Geräten dafür zu nutzen, helle Highlights (Sonne / LED Wände / Scheinwerfer etc.), realistischer abzubilden und das Live-Erlebnis noch authentischer zu gestalten.

 

 

Doch die Anforderungen und die Mittel sind hier andere. Weil es beim Sport weniger auf Schattendurchzeichnung ankommt wird ein Gamma angewendet, dass die Helligkeitsskala nach oben erweitert.

Die verschiedenen Gamma-Kurven im Vergleich
(HLG Rot, HDR Blau, SDR Gelb)

Der Vorteil dieses speziellen „Hybrid Log Gammas“ ist die Abwärtskompatibilität zu herkömmlichen TVs, eine einzige Übertragung bedient alle Empfangsgeräte und der Sender spart Bandbreite auf den Transpondern.

 

Der einzige Hersteller, der jetzt schon eine HLG-Kompatibilität garantiert ist Sony mit dem Sony VW550, Für den Beamer wurde bereits ein Softwareupdate zugesichert, sobald die TV-Sender HLG-Inhalte ausstrahlen. Auch bei JVC hoffen wir auf ein SW-Update, denn zumindest die kommende Generation der X-Serie wird HLG integriert haben. Die HDMI-Empfangsbausteine in diesen Geräten unterstützen die für HDR / HLG erforderliche Farbtiefe von 10bit auch bei einer Bildwiederholfrequenz von 50Hz. 

 

2. Netflix & Amazon Prime

Auch die Streaming Dienste bieten erste 4K / UHD Inhalte an und kombinieren diese mit HDR und DCI (Kino) Farbraum. Hierbei wird allerdings der „klassische“ HDR Standard genutzt, den alle aktuellen HDR-tauglichen Projektoren und TVs bereits ab Werk unterstützen.

 


Dennoch ist es nicht so einfach, denn zum Streamen braucht man bekanntermaßen die passende App. Während moderne Smart-TVs direkt diese Apps mit an Bord haben, ist man bei Projektoren auf externe Streaming-Quellen angewiesen. Erste UHD Player mit 4K/HDR tauglichen Apps sind erschienen, auch Spielekonsolen und Multimedia-Server bieten verstärkt die gewünschte Zuspielung. Aber von „problemlos“ sind sie noch alle weit entfernt.

 

 

Hat man die richtige externe Streaming-Quelle gefunden, holt einen das oben bereits erläuterte Frequenz-Problem ein: Während Spielfilme mit 24Hz „problemlos“ sind, übertragen Amazon & Netflix ihre eigenen Serien mit 60Hz und hier schlägt wieder das Bandbreiten-Problem zu Buche. Wer heute schon den vollen 4K/HDR/DCI Genuss erleben möchte, sollte sich den Sony VW550 oder JVC X5000 / 7000 / 9000 genauer ansehen.

 

3. Die gute alte (4K) Bluray

Bei der klassischen Silberscheibe ist es derzeit am einfachsten: Nach den üblichen Anfangsschwierigkeiten bei der Markteinführung sind die beiden bekannten erhältlichen Player Samsung K8500 und Panasonic UB900 sind mittlerweile zu allen Projektoren kompatibel.

 

Gleiches gilt natürlich auch für den später erschienenen Oppo UDP-203.

 

Für den Spielfilmgenuss ist der „Plug & Play“ Status nahezu erreicht. Player per HDMI mit dem 4K / HDR Projektor verbinden, Spielfilm einlegen und Spaß haben. Ausnahme werden aber eventuell kommende Dokumentationsfilme und Konzertmitschnitte haben, die in 60Hz aufgezeichnet werden. Hier wird man sich zwischen voller Frequenz in SDR oder reduzierter Frequenz in HDR entscheiden müssen, wenn der Projektor nicht die notwendige Bandbreite unterstützt.

 

Fazit

Wie in diesem Einführungs-Special aufgezeigt, ist HDR nicht gleich HDR sondern verschiedene Anwendungen setzen auch unterschiedliche Anforderungen an die Projektoren: Verschiedene Frequenzen bei 10bit und verschiedene Gamma-Codierungen, die sowohl von dem Projektor, als auch der Zuspieler unterstützen müssen, schränken die Nutzungsmöglichkeiten eventuell ein.

Da ist es wichtig den Marktüberblick zu behalten und alle Geräte mit ihren „Besonderheiten“ zu kennen. Denn auch wenn auf dem Papier alles mit allem funktionieren sollte, sieht die in der Praxis leider anders aus, denn gerade die Nicht-Kompatibilitäten verschweigen viele Hersteller nur allzu gerne.

Wer nicht selber in den Unweiten des Internets die „Harmonie“ der geplanten Geräte recherchieren will, kann auch auf die Erfahrung der Heimkinoräume in ganz Deutschland verrauen: In unzähligen „Sessions“ haben unsere Hardware-Experten alle möglichen Konstellationen ausgetestet und kennen die individuellen Stärken und Schwächen.

Nennen sie einfach, welche Inhalte Sie daheim nutzen möchten und die passende, funktionierende „Kette“ wird gemeinsam mit Ihnen zusammengestellt. Das schützt vor bösen Überraschungen und spart Ihnen Zeit. 

 

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Die Bewertungen werden vor ihrer Veröffentlichung nicht auf ihre Echtheit überprüft. Sie können daher auch von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte tatsächlich gar nicht erworben/genutzt haben.

Dolby Vision und mehr
Tim am 14. Januar 2017

Leider wird von Heimkinoraum / Cine4Home konsequent Dolby Vision unter den Tisch gekehrt. Netflix liefert ihre 4k Inhalte meist auch mit Dolby Vision aus, welches HDR10 überlegen ist. Mir kommt kein Player oder Projektor ins Haus, der nicht auch Dolby Vision unterstützt.
Und, ach ja, da gibt es ja noch Samsung, die kürzlich angekündigt haben, einen weiteren HDR Standard zu definieren, da sie sich nicht von Dolby Vision abhängig machen wollen. Die HDR Geschichte ist wohl eine der übelsten im Bereich "Krieg der Standards" der letzten vielen Jahre.

Von HEIMKINORAUM HEIMKINORAUM am 20. Januar 2017

Unter den Teppich kehren möchten wir das nicht. Fakt ist, dass es weder Discs noch Projektoren gibt und gerade bei Projektoren die Variable Licht eine große Rolle spielt. Der Player müsste eigentlich wissen wieviel Licht zur Verfügung steht... das lässt sich schwer ermitteln, denn Abstand, Leinwand und Projektoren plus Bildmodus bestimmen diesen Wert. Somit sehen wir in nächster Zukunft kein Dolby Vision im Heimkino mit einer Projektion. Allerdings erfreuen wir uns bereits heute an überragend guten HDR10 Bildern, welche unbestritten natürlich und authentisch rüber kommen. In den Krieg ziehen muss man nicht... Lieber hier und jetzt genießen;)

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Endlich!
Olaf am 28. Dezember 2016

...da blickt ja keiner mehr durch bei den ganzen Neuigkeiten. Danke für das Licht im Dunkeln!

Von HEIMKINORAUM HEIMKINORAUM am 28. Dezember 2016

Gerne doch;)

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Danke
Frank am 28. Dezember 2016

Da soll mal einer Durchblicken. Ich werde mir das mal vor Ort erklären lassen. Bisher wurde ich bei Heimkinoraum immer kompetent beraten! Dank euch bin ich immer up to Date.
Vielen Dank!

Von hans am 16. Februar 2017

Hallo, Guten Tag. Gerade habe ich gelesen, dass im Jahre 2015 eine Veranstaltung vom Heimkonoraum und Ekki Schmidt in Köln zu r Kalibrierungsproblematik stattgefunden hat. Wird es sowas auch in der München geben? Hoffentlich!!

Von HEIMKINORAUM HEIMKINORAUM am 20. Februar 2017

Hallo, momentan ist das nicht geplant. Wenn wir das mal wieder machen, werden wir das natürlich über die Website und Facebook publizieren

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