WERKLEISTUNGEN

 

Produkt- und Preisinformation Dienstleistungen - Stand März 2019

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkleistungen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Serviceleistungen. Gerne geben wir Ihnen Informationen zu unseren Regie- und Dienstleistungen, die wir nach Aufwand berechnen. Sollten Sie einen Festpreis wünschen, können wir gerne den Aufwand abschätzen und ein Angebot erstellen. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.



Dienstleistungen und Service
Beratung in der Ausstellung (bis zu einer Stunde) unbezahlbar aber kostenlos
Beratung bei Ihnen zu Hause 99 €/h plus Anfahrtskosten
Aufmaß und Bauüberwachung andere Gewerke 99 €/h
Installationen und Montagearbeiten 99 €/h
Reparaturen und Werkstattleistungen 99 €/h
Planungsleistungen, Raumakustik, Netzwerktechnik 129 €/h
Erstellungen von Multimedia Konzepten 129 €/h
Programmierleistungen (RTI, BUS-Systeme) und ISF Kalibrierung 129 €/h


Anfahrt und Reisekosten
Reisen mit Zug, Flug etc. sowie Hotelkosten nach Aufwand
Innenraum München mit Heimkino Werkstattwagen 49  €
Anfahrt Heimkino Werkstattwagen je weiterer Kilometer 1€/km
Tagessätze (Inland) (Abwesenheit bis 8h) 6 € - (bis 14h) 12 € - (bis 24h) 24 €
Tagessätze (Ausland) abhängig vom jeweiligen Land


Kostenvoranschläge
Für Geräte, die in unserer Werkstatt gerichtet werden können ab 49 €
andere Geräte nach Aufwand der jeweiligen Werkstatt zzgl. Versandkosten
Leihgerät Beamer aus der Ausstellung (angemessene Kaution) 80 €/Tag
Leihgerät Lautsprecher zum Probehören (angemessene Kaution) 80 €/Tag
Leihgebühren werden beim Kauf angerechnet.
System Überarbeitung/Instandsetzung ab 449 € (beinhaltet eine Anfahrt bis 20km und drei Planungsstunden)


Versandkosten (Deutschland)
Pakete (via UPS) (bis 5 kg) 15 € - sonst nach Aufwand
Nachnahme (via UPS) 19 €
versicherter Versand (bis 2.000 Euro) 39 €
Spedition, Auslandsversand und große Pakete (z.B. Leinwände) nach Aufwand
Kurierdienste falls vom Kunden gewünscht nach Aufwand


Montagematerial und Kabel
Nicht im Angebot enthaltenes Montage und Kabelmaterial berechnen wir nach Verbrauch. Häufig verwendete Montagemittel sind zum Beispiel:
Hilti Zweikomponenten Spritzdübel 89 €/Tube
Aufputz Kabelkanäle Tehalit 8 €/m
Steckdosenleisten Brennenstuhl 15 €
Lautsprecherkabel inAkustik PRO je m 1.5 mm2 3 € - 2.5 mm2 5 € - 4.0 mm2 8 €
HDMI Kabel Supra 1m 75 € - 10m 195 € - 15m 265 €
HDMI Kabel Hybrid Lichtleiter 10m 349 € - 15m 379 € - 20m 439 € - 50m 599 €



Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind. Solche Erschwernisse können unter anderem bauliche oder technische Einschränkungen, in den Räumen in denen die Werkleistungen zu erbringen sind, sein.

Unsere Mitarbeiter sind inkassoberechtigt und gehalten, nach erfolgter Dienstleistung den fälligen Betrag sofort in bar zu kassieren.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heimkinoraum e.K. für Werkleistungen

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1) Unsere AGB gelten für die Erbringung von Werkleistungen, insbesondere im Rahmen des Aufbaus und Einbaus von Heimkinoanlagen, nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Werkleistungen vorbehaltlos ausführen.
(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlagen
(1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten und ggf. Übergabe des Werkes annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
(2) Alle in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen genannten Massen stellen nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den Abrechnungen zugrunde zu legenden endgültigen Massen richten sich nach den durch Aufmaß festzulegenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind gegenüber Unternehmern möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind. Solche Erschwernisse können unter anderem bauliche oder technische Einschränkungen, in den Räumen in denen die Werkleistungen zu erbringen sind, sein.
(2) Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme innerhalb von 10 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nicht anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(3) Für in sich abgeschossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von uns eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 4 Leistungszeit
Sind von uns Ausführungs- bzw. Feststellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

§ 5 Haftung für Mängel
(1) Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung verlangen.(2) Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634 a BGB. Danach verjähren die Ansprüche in fünf Jahren. (3) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht. (4) Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.

§ 6 Haftung für Schäden
(1) Heimkinoraum haftet unabhängig vom Rechtsgrund für die von Heimkinoraum und seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden bei Arglist und für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht worden sind.
Heimkinoraum haftet außerdem unbeschränkt bei Verletzungen des Lebens, Körpers und der Gesundheit. Heimkinoraum haftet ferner für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, (i) deren Verletzung die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdet oder (ii) die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet Heimkinoraum jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Heimkinoraum haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. (2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Werkes. Derartige Ansprüche verjähren in fünf Jahren.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(3) Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/Gebäude des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsnettowertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

§ 8 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 9 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 10 Rechtswahl – Gerichtsstand
(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

Sie möchten auch ein eigenes Heimkino? Kontaktieren Sie uns und genießen Sie Filme Serien & Games wie noch nie!

BESUCHEN SIE UNS
HEIMKINORAUM Geschäfte

Studios in Wohnraumatmosphäre

Planung von Profis

Vieles gleich zum mitnehmen!

KUNDEN ÜBER UNS

SOCIAL MEDIA
NEWSLETTER ABONNIEREN